Gemäß der Richtlinie 89/656 / EWG sind persönliche Schutzausrüstungen „alle Ausrüstungen, die vom Arbeitnehmer getragen oder aufbewahrt werden sollen, um sich vor einem oder mehreren Risiken zu schützen, die seine Sicherheit oder Gesundheit am Arbeitsplatz gefährden können, sowie Zusatz- oder Zubehörteile für diesen Zweck bestimmt “.